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Frankreich ist seit Jahren eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen, und wegen der vielen Wracks auch bei den deutschen Tauchern noch immer im kommen. Egal ob am Mittelmeer
oder an der Atlantikküste, wer über eine gewerblich betriebene Basis taucht, muss sich einem strengen Reglement unterwerfen, das bei vielen deutschen Tauchern nicht bekannt ist und auf
Unverständnis stößt. Daher seien hier die wichtigsten Regelungen kurz vorgestellt, damit ihr nicht erst "vor Ort" davon erfahrt und enttäuscht seid:
DAS FRANZÖSISCHE TAUCHREGLEMENT:
ALLGEMEINES
Das Sporttauchen hat in Frankreich einen erheblich höheren Stellenwert als in Deutschland, die
Zahl der organisierten Sporttaucher /-innen beträgt ein Vielfaches im Vergleich zur BRD. Bereits seit einigen Jahren ist daher ein Reglement in Kraft, das die maximalen Tauchtiefen
verbindlich vorschreibt. Dieses Reglement hat für die Basen einen gesetzlichen Charakter. Wie schon erwähnt, das Reglement gilt nur für die Basen, was ihr bei selbständigen Landtauchgängen
macht, oder wenn ihr mit einem eigenen Boot unterwegs seid, interessiert erst einmal niemanden!
Beginner in der Ausbildung zum CMAS *
Beginner in der Ausbildung zum CMAS * - Brevet dürfen AUSSCHLIESSLICH in Begleitung eines Tauchlehrers bis zu einer Tiefe von MAXIMAL 10 Metern tauchen. Kinder und minderjährige
Jugendliche dürfen nur unter Anleitung eines "Staatlich geprüften Tauchlehrers" (BEES) im Freigewässer tauchen.
Inhaber des CMAS * (DTSA Bronze)
Absolut unabhängig von der weiteren Taucherfahrung dürfen Inhaber des CMAS * - Brevets AUSSCHLIESSLICH in Begleitung eines Tauchlehrers bis zu einer Tiefe von MAXIMAL 20 Metern tauchen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter Anleitung eines "Staatlich geprüften Tauchlehrers" (BEES) im Freigewässer tauchen.
Inhaber CMAS ** (DTSA Silber)
Auch Inhaber des CMAS ** - Brevets werden unabhängig von ihrer weiteren Erfahrung reglementiert. Zwar dürfen sie autonom tauchen, jedoch in Begleitung eines gleich- oder höherqualifizierten
Partners nur bis MAXIMAL 20 Meter Tauchtiefe. In Begleitung eines Tauchlehrers allerdings auch tiefer (maximal 30 m, bei Ausbildungstauchgängen zum CMAS *** bis maximal 40 m) .
Inhaber CMAS *** (DTSA Gold)
CMAS *** Inhaber werden quasi nicht mehr reglementiert, jedoch ist IMMER die MAXIMALTIEFE von 40 Metern zu beachten. Wird mit geringer qualifizierten Partnern getaucht, so ist deren erlaubte
Maximaltiefe verbindlich ! (Siehe oben)
GRUNDSÄTZLICHES:
So hart diese Regeln sind, vor allem für die CMAS * und ** Inhaber, die zahlreiche Tauchgänge in deutschen
Baggerseen oder Talsperren absolviert haben, wir können nichts daran ändern. Sollte bei einem Unfall ein Verstoss gegen die Regeln nachgewiesen werden, drohen hohe Strafen. Und zwar nicht nur
der Basis, sondern auch und vor allem dem Schiffsführer sowie dem Tauchlehrer (in der Regel Freiheitsstrafen). Ab CMAS ** ist das Mitführen einer Rettungs- und Tarierweste oder eines Jackets
zwingend vorgeschrieben. Ausbilder MÜSSEN einen zweiten Atemregler mitführen. Zwar ist auch ein Oktopus zulässig, wir empfehlen jedoch einen kompletten Regler. In vielen Regionen, auch am
Mittelmeer, ist es aufgrund vorhandener Strömungen inzwischen zur Pflicht geworden, eine Dekoboje mitzuführen. Denkt daran bei der Urlaubsplanung und besorgt vor dem Urlaub eine.
Andere Verbände:
Alle Brevets von Verbänden, die der CMAS angegliedert sind, werden in Frankreich anerkannt, ebenso die von gewerblichen Verbänden, so dieser kommerzielle Verband
in der offiziellen Äquivalenzliste der CMAS genannt wird. Alle anderen Brevets werden aufgrund der nationalen Gesetze normalerweise NICHT anerkannt; abhängig vom Ergebnis des Checktauchganges
MUSS dann auf jeden Fall mit Begleitung und unter Führung durch einen der Basistauchlehrer getaucht werden.
WICHTIG für alle ist die nationale Vorschrift, dass das
TAUCHTAUGLICH-KEITSATTEST nicht älter als 1 Jahr (zum Zeitpunkt des letzten Tauchganges während des Urlaubes) sein darf! Dies gilt absolut altersunabhängig !
Vorschriften für Nitrox / Trimixtauchen in Frankreich
Kreislaufgeräte:
Es muß ein Anzeige des O2-Gehaltes implementiert sein. (Oxygauge oder ähnliches; bei Tauchgängen tiefer als 20m muß eine Reserveflasche und Automat mitgeführt werden.
Offene Systeme:
Außer bei Schnuppertauchgängen muß bei TG, die tiefer als 6m gehen, die Mindest- qualifikation CMAS*** vorliegen.
Technische Daten:
Nitrox ppO2 min 0,17 bar max 1,4 bar max N2 5,6 bar
Sauerstoffreine Flaschen und Ventile sind bei Eigenmischungen vorgeschrieben, unabhängig vom Sauerstoffanteil; bei fertig
gekauften Gemischen ab pO2 >40%
Auf den Flaschen sind folgende Angaben zwingend vorgeschrieben:
Art des Gases , zulässige Tiefe, gemessene Gemische (2 Analysen)
Bei
Flaschenpaketen mit unterschiedlichen Gemischen muss jede Flasche mit einem Finimeter ausgerüstet sein, eine Verbindung der Flaschen darf nicht möglich sein, die Automaten müssen
gekennzeichnet und einwandfrei zuordnungsfähig sein.
Das Gemisch muss von 2 verschiedenen Personen geprüft ("Hersteller/Verbraucher") sein.
Buchführung beim Hersteller, Kennzeichnung der Flaschen
Dekompression durch spezielle Tabellen, bei Nitrox auch nach Equivalenztiefe möglich, entsprechende Computer
Innerhalb einer Tauchgruppe muss das gleiche Gemisch genutzt werden
Die Tiefengrenzen sind gesetzt wie bei Luft (20/40m +evtl. 5m) und maximal PPO2
Maximaltiefe 80m für Ausbildung Trimix
Maximaltiefe 120m für Tauchgänge Trimix
Die "Gemischqualifikation" ist als eine Ausweitung der normalen Brevets anzusehen.
plongeur Nitrox ab *
plongeur Nitrox confirmé ab **
plongeur Trimix ab ***
Directeur de plongée bis 40 m TL2, darüber TL3 (also bei Trimix-TG)
Der Leiter einer
Tauchgruppe (Directeur de plongée) kann Nitrox benutzen und seine Gruppe Luft, wenn die maximale Tiefe am Tauchplatz mit seinem Gemisch zugänglich ist.
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