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Aus gegebenem Anlass hier eine textliche Interpretation des Gesetzes:
Tauchreglement in Frankreich (Arrêté vom 22.Juni 1998): Technische Regeln und
Sicherheitsregeln für alle Einrichtungen, die Sporttauchen mit Presslufttauchgeräten organisieren und praktizieren.
Anders als in allen anderen europäischen Ländern ist in Frankreich
das Tauchen mit Presslufttauchgeräten durch ein Gesetz des Ministers für Jugend und Sport geregelt, das legendäre Arrêté von 1998. Die Einhaltung der Gesetze wird in Zusammenarbeit mit
der Affair maritime (der französischen Küstenwache), durch Beamte des Ministeriums "de la Jeunesse et Sport" kontrolliert. i.d.R. ist der Kontrolleur auch Tauchlehrer bei der FFESSM
In diesem Gesetz wird festgelegt wie das Tauchen zu organisieren ist und wie die Tauchgänge durchgeführt werden müssen. Diese Gesetz gilt für alle Vereine und Tauchschulen verbindlich!
Ich möchte in diesem Artikel nur auf das Tauchen im Freigewässer für nicht direkt in Frankreich ausgebildete Sporttaucher eingehen.
In dem arrêté von 1998 ist das Gesetz direkt
auf alle CMAS Taucher übertragbar. siehe unten auch Äquivalenz Liste
Directeur de plongèe
Jeder Tauchgang wird von einem "directeur de plongee", der persönlich
anwesend sein muss, geleitet. Der "directeur de plongee" ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die Gruppeneinteilung, die Auswahl des Tauchgebietes, die
Ortsbeschreibung, die Absicherung des Tauchgangs und die Überwachung der einzelnen Tauchgangsgruppen per Gesetz verantwortlich. Er ist verpflichtet, für jeden Tauchgang die
Tauchgangsparameter Tauchzeit, Tauchtiefe und evtl. Dekostops schriftlich fest zu halten. Der directeur de plongee muss mindestens Tauchlehrer CMAS ** Stern sein. Wer directeur de plongée
ist, muss vorher festgelegt sein. Ist ausnahmsweise kein "directeur de plongeé" anwesend, dann dürfen nur *** CMAS Taucher zusammen tauchen gehen.
Gesetzliche vorgeschriebene Tauchtiefen
Vereinfacht gilt für die Tauchtiefe folgendes: Das Tauchen ist in 3 Tiefenbereiche aufgeteilt: Der flache Teil von 0 m – 6 m, der
mittlere Teil von 6 m – 20 m und der tiefe Teil von 20 m – 40 m, diese Grenzen dürfen nur bei idealen äußeren Bedingungen um max. 5 m überschritten werden. Die endgültige
Grenze für das Tauchen mit Luft ist bei 60 m.
Grundsätzlich gilt eine CMAS 4**** Sterne - Regel im flachen Bereich, d.h. ein Taucher, der noch kein CMAS Brevet besitzt, kann bei
Ausbildungstauchgängen zusammen mit einem Gold - Übungsleiter bis – 6 m tief tauchen, am Ende seiner Ausbildung macht er dann Tauchgänge im mittleren Bereich, dann muss er zwingend
von einem mind. TL 1 begleitet werden. Sogenannte Lusttauchgänge kann er nur im flachen Bereich bis – 6 m machen.
Im Bereich – 6 m bis – 20 m kann man erst ab mind. *
Stern CMAS tauchen, dann in Begleitung eines mind. 3*** Stern CMAS Tauchers. 2 CMAS 2** Sterntauchern zusammen in einer Gruppe, kann der directeur de plongèe erlauben im Bereich – 6 m
bis – 20 m autonom zu tauchen.
Im tiefen Bereich von – 20 m bis – 40 m gilt eine CMAS 5***** Sterneregel, d.h. hier kann ein CMAS * Sterntaucher gar nicht mehr
tauchen. CMAS ** Sterntaucher müssen von einem mind. CMAS *** Sterntaucher begleitet werden. Tauchlehrer haben bei diesem Gesetz auch keine weitergehenden Befugnisse. Tiefer als – 40 m
dürfen nur CMAS *** Sterntaucher tauchen. Tauchgänge mit Übungen im Bereich – 40 m müssen von einem TL*** CMAS begleitet werden.
Regeln für Taucher die nicht in dem CMAS Standart ausgebildet sind
In dem arrêté von 1998 wird erstmals eine für ganz Frankreich verbindliche Regel festgeschrieben, wie Taucher zu
behandeln sind, die nicht im CMAS Standart ausgebildet sind und die auch nicht in der offiziellen Äquivalenzenliste stehen.
Ein mind. CMAS ** Sterne Tauchlehrer muss mit einem oder
mehreren Tauchgängen ermitteln, welche Äquivalenz der zu beurteilende Taucher nach den Regeln der FFESSM (Fédération francaise d`etudes et des sports sous marins) im Standartsystem der
CMAS haben würde. "Evaluation" Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten und gilt nur vorübergehend, solange der "Directeur de Plongee" nicht wechselt. Eine Äquivalenz
kann nur bis höchstens CMAS ** Sterne bescheinigt werden. Das ist auch eine CMAS Regel, wonach z.B. Gold (CMAS *** Stern) nur direkt durch eine Prüfung im Mitglieds – Verband abgelegt
werden kann.
In der Praxis bedeutet das zum Beispiel für einen Paditaucher: Er macht einen oder mehrere "Evaluationstauchgänge" bei einem mind. CMAS** Sterne Tauchlehrer. Der
Tauchlehrer bescheinigt schriftlich, welches Brevet der Paditaucher im CMAS Standart haben könnte. So kann z.B. ein AOWD natürlich nie mit 15 Tauchgängen CMAS"Silber" äquivalent
sein und er muss auch mind. 16 Jahre alt sein. Wenn der Tauchlehrer die Äquivalenz bescheinigt hat, dann gilt wieder wie oben die 4* Sterneregel bis – 25 m und ab 20 m bis – 45 m
eine 5* Sterneregel. In der Praxis heißt das, dass unser PADI Taucher bei Tauchgängen tiefer als – 20 m nur mit einem CMAS mind. *** Sternetaucher zusammen tauchen kann und der ist
per Gesetz Gruppenführer. Der directeur de Plongeé ist für die Einhaltung dieser Gesetze verantwortlich.
Begründet wird das inoffiziell damit, dass die Ausbildungsregeln dieser
Organisationen ja Tauchgänge nicht tiefer als – 30 m berücksichtigen und dekompressionspflichtige Tauchgänge verbieten, damit sind die Taucher auch nicht für Tiefen mit
Dekompressionsrisiko ausgebildet. . Der directeur de Plongeé muß bei tiefen Tauchgängen (- 20 m) nochmals auf den Gebrauch der Deko - Tabellen verweisen.
Taucht der PADI Taucher mit einem anderen "directeur de plongeé" dann braucht er eine neue Evaluation. Der GESETZGEBER formuliert das so:
"Art.11: Les plongeurs accèdent, selon leur compétence, à différents espaces d`évolution :
Espace proche : de 0 à 6 mètres Espace médian : de 6 mètres à 20 mètres.
Espace lointain : de 20 mètres à 40 mètres.
Dans des conditions matérielles et techniques favorables, l`espace médian et l`espace lointain peuvent être étendus dans la limite de 5
mètres.
La plongée subaquatique autonome à l`air est limitée à 60 mètres. Un dépassement accidentel de cette profondeur de 60 mètres est autorisé dans la limite de 5 mètres.
Man
findet also dort die bekannte und wie bei www.unterwasserwelt.de beschriebene Tiefenreglementierung wieder, je nach Ausbildungsstand, Ausrüstung und verschiedenen Umweltfaktoren (
Sicht, Strömung ...) ist ein Überschreiten um BIS ZU 5 Meter zulässig. Der Gesetzgeber gibt weiterhin die Grenze von - 60 m für das Tauchen mit PRESSLUFT vor, und nun kommt das ABER:
Begründet durch die Versicherungsbedingungen der FFESSM ( also dem französischen Verband innerhalb der CMAS ), des VDST, DAN ... gibt es in Frankreich kaum noch Basen, die tiefere TG als 40
Meter generell anbieten, wenn, dann nur mit einem "handverlesenen" Klientel. Das entscheidet dann die jeweilige Basis im Einzelfall. Die Qualifikation CMAS*** ist dafür schon
Mindestvoraussetzung, aber alleine das Brevet macht nicht alle Taucher "tiefenfest", wie die Praxis zeigt. Deswegen kann m.E. die Formulierung so stehen bleiben, um
Urlaubstaucher vor unangenehmen Überraschungen in Frankreich zu schützen. Mehr Klarheit werden wohl (hoffentlich) die neuen Europanormen bringen, derzeit sind ja die drei Normentwürfe prEN
14153-1:2000, 14153-2:2000 und 14153-3:2000 (Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an die Ausbildung von Freizeitgerätetauchern, Ausbildungsstufen 1- 3) in der Diskussion, die sind
dann zumindest innerhalb der EU bindend, werden aber erst 2004 in Kraft treten.
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