UnterWasserWelt - das Onlinemagazin seit 1999
Suche:  

 

Werbung Mares

Werbung Seacsub

Werbung Sub Aqua Tauchreisen

Werbung Aromic Aquatics

Werbung Werner Lau Tauchbasen

Werbung Check up Trockenhandschuhsystem

Werbung Euro Divers

Werbung Cressi Tauchsportausrüstung

Werbung SUBAL UW-Gehäuse

 

STARTSEITE AUSLAND Ausland Inhalt Frankreich und Malta Frankreich Reglements Frankreich Reglements 2

Wallpaper

Bild des Monats

 

Top-Aussteller boot

Top-Aussteller boot 2012

 

Gewinnspiel

zum Gewinnspiel Palazzi - Kalender

 

Gewinnspiel Kalender DIVE 2012 - Delius-Klasing Verlag

 

Zeitvertreib

zum Puzzlespiel von UnterWasserWelt

 

Umwelt Rotes Meer

El Quseir Charta - Riffschutz

Tauchreglements in Frankreich - neueste ausführliche Fassung (10.01)

Aus gegebenem Anlass hier eine textliche Interpretation des Gesetzes:

Tauchreglement in Frankreich (Arrêté vom 22.Juni 1998): Technische Regeln und Sicherheitsregeln für alle Einrichtungen, die Sporttauchen mit Presslufttauchgeräten organisieren und praktizieren.

Anders als in allen anderen europäischen Ländern ist in Frankreich das Tauchen mit Presslufttauchgeräten durch ein Gesetz des Ministers für Jugend und Sport geregelt, das legendäre Arrêté von 1998. Die Einhaltung der Gesetze wird in Zusammenarbeit mit der Affair maritime (der französischen Küstenwache), durch Beamte des Ministeriums "de la Jeunesse et Sport" kontrolliert. i.d.R. ist der Kontrolleur auch Tauchlehrer bei der FFESSM

In diesem Gesetz wird festgelegt wie das Tauchen zu organisieren ist und wie die Tauchgänge durchgeführt werden müssen. Diese Gesetz gilt für alle Vereine und Tauchschulen verbindlich!

Ich möchte in diesem Artikel nur auf das Tauchen im Freigewässer für nicht direkt in Frankreich ausgebildete Sporttaucher eingehen.

In dem arrêté von 1998 ist das Gesetz direkt auf alle CMAS Taucher übertragbar. siehe unten auch Äquivalenz Liste

Directeur de plongèe

Jeder Tauchgang wird von einem "directeur de plongee", der persönlich anwesend sein muss, geleitet. Der "directeur de plongee" ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die Gruppeneinteilung, die Auswahl des Tauchgebietes, die Ortsbeschreibung, die Absicherung des Tauchgangs und die Überwachung der einzelnen Tauchgangsgruppen per Gesetz verantwortlich.
Er ist verpflichtet, für jeden Tauchgang die Tauchgangsparameter Tauchzeit, Tauchtiefe und evtl. Dekostops schriftlich fest zu halten. Der directeur de plongee muss mindestens Tauchlehrer CMAS ** Stern sein. Wer directeur de plongée ist, muss vorher festgelegt sein. Ist ausnahmsweise kein "directeur de plongeé" anwesend, dann dürfen nur *** CMAS Taucher zusammen tauchen
gehen.

Gesetzliche vorgeschriebene Tauchtiefen

Vereinfacht gilt für die Tauchtiefe folgendes: Das Tauchen ist in 3 Tiefenbereiche aufgeteilt: Der flache Teil von 0 m – 6 m, der mittlere Teil von 6 m – 20 m und der tiefe Teil von 20 m – 40 m, diese Grenzen dürfen nur bei idealen äußeren Bedingungen um max. 5 m überschritten werden. Die endgültige
Grenze für das Tauchen mit Luft ist bei 60 m.

Grundsätzlich gilt eine CMAS 4**** Sterne - Regel im flachen Bereich, d.h. ein Taucher, der noch kein CMAS Brevet besitzt, kann bei Ausbildungstauchgängen zusammen mit einem Gold - Übungsleiter bis – 6 m tief tauchen, am Ende seiner Ausbildung macht er dann Tauchgänge im mittleren Bereich, dann muss er zwingend von einem mind. TL 1 begleitet werden. Sogenannte Lusttauchgänge kann er nur im flachen Bereich bis – 6 m machen.

Im Bereich – 6 m bis – 20 m kann man erst ab mind. * Stern CMAS tauchen, dann in Begleitung eines mind. 3*** Stern CMAS Tauchers. 2 CMAS 2** Sterntauchern zusammen in einer Gruppe, kann der directeur de plongèe erlauben im Bereich – 6 m bis – 20 m autonom zu tauchen.

Im tiefen Bereich von – 20 m bis – 40 m gilt eine CMAS 5***** Sterneregel, d.h. hier kann ein CMAS * Sterntaucher gar nicht mehr tauchen. CMAS ** Sterntaucher müssen von einem mind. CMAS *** Sterntaucher begleitet werden. Tauchlehrer haben bei diesem Gesetz auch keine weitergehenden Befugnisse. Tiefer als – 40 m dürfen nur CMAS *** Sterntaucher tauchen. Tauchgänge mit
Übungen im Bereich – 40 m müssen von einem TL*** CMAS begleitet werden.

Regeln für Taucher die nicht in dem CMAS Standart ausgebildet sind

In dem arrêté von 1998 wird erstmals eine für ganz Frankreich verbindliche Regel festgeschrieben, wie Taucher zu behandeln sind, die nicht im CMAS Standart ausgebildet sind und die auch nicht in der offiziellen Äquivalenzenliste stehen.

Ein mind. CMAS ** Sterne Tauchlehrer muss mit einem oder mehreren Tauchgängen ermitteln, welche Äquivalenz der zu beurteilende Taucher nach den Regeln der FFESSM (Fédération francaise d`etudes et des sports sous marins) im Standartsystem der CMAS haben würde. "Evaluation" Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten und gilt nur vorübergehend, solange der "Directeur de Plongee" nicht wechselt. Eine Äquivalenz kann nur bis höchstens CMAS ** Sterne bescheinigt werden. Das ist auch eine CMAS Regel, wonach z.B. Gold (CMAS *** Stern) nur direkt durch eine Prüfung im Mitglieds – Verband abgelegt werden kann.

In der Praxis bedeutet das zum Beispiel für einen Paditaucher: Er macht einen oder mehrere "Evaluationstauchgänge" bei einem mind. CMAS** Sterne Tauchlehrer. Der Tauchlehrer bescheinigt schriftlich, welches Brevet der Paditaucher im CMAS Standart haben könnte. So kann z.B. ein AOWD natürlich nie mit 15 Tauchgängen CMAS"Silber" äquivalent sein und er muss auch mind. 16 Jahre alt sein. Wenn der Tauchlehrer die Äquivalenz bescheinigt hat, dann gilt wieder wie oben die 4* Sterneregel bis – 25 m und ab 20 m bis – 45 m eine 5* Sterneregel. In der Praxis heißt das, dass unser PADI Taucher bei Tauchgängen tiefer als – 20 m nur mit einem CMAS mind. *** Sternetaucher
zusammen tauchen kann und der ist per Gesetz Gruppenführer. Der directeur de Plongeé ist für die Einhaltung dieser Gesetze verantwortlich.

Begründet wird das inoffiziell damit, dass die Ausbildungsregeln dieser Organisationen ja Tauchgänge nicht tiefer als – 30 m berücksichtigen und dekompressionspflichtige Tauchgänge verbieten, damit sind die Taucher auch nicht für Tiefen mit Dekompressionsrisiko ausgebildet. . Der directeur de
Plongeé muß bei tiefen Tauchgängen (- 20 m) nochmals auf den Gebrauch der Deko - Tabellen verweisen.

Taucht der PADI Taucher mit einem anderen "directeur de plongeé" dann braucht er eine neue Evaluation.
 
Der GESETZGEBER formuliert das so:

"Art.11: Les plongeurs accèdent, selon leur compétence, à différents espaces
d`évolution :

Espace proche : de 0 à 6 mètres
Espace médian : de 6 mètres à 20 mètres.
Espace lointain : de 20 mètres à 40 mètres.

Dans des conditions matérielles et techniques favorables, l`espace médian et l`espace lointain peuvent être étendus dans la limite de 5 mètres.

La plongée subaquatique autonome à l`air est limitée à 60 mètres. Un dépassement accidentel de cette profondeur de 60 mètres est autorisé dans la limite de 5 mètres.

Man findet also dort die bekannte und wie bei www.unterwasserwelt.de beschriebene Tiefenreglementierung wieder, je nach Ausbildungsstand,
Ausrüstung und verschiedenen Umweltfaktoren ( Sicht, Strömung ...) ist ein Überschreiten um BIS ZU 5 Meter zulässig. Der Gesetzgeber gibt weiterhin die Grenze von - 60 m für das Tauchen mit PRESSLUFT vor, und nun kommt das ABER:
Begründet durch die Versicherungsbedingungen der FFESSM ( also dem französischen Verband innerhalb der CMAS ), des VDST, DAN ... gibt es in Frankreich kaum noch Basen, die tiefere TG als 40 Meter generell anbieten, wenn, dann nur mit einem "handverlesenen" Klientel. Das entscheidet dann die jeweilige Basis im Einzelfall. Die Qualifikation CMAS*** ist dafür schon
Mindestvoraussetzung, aber alleine das Brevet macht nicht alle Taucher "tiefenfest", wie die Praxis zeigt.
Deswegen kann m.E. die Formulierung so stehen bleiben, um Urlaubstaucher vor unangenehmen Überraschungen in Frankreich zu schützen. Mehr Klarheit werden wohl (hoffentlich) die neuen Europanormen bringen, derzeit sind ja die drei Normentwürfe prEN 14153-1:2000, 14153-2:2000 und
14153-3:2000 (Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an die Ausbildung von Freizeitgerätetauchern, Ausbildungsstufen 1- 3) in der Diskussion, die sind dann zumindest innerhalb der EU bindend, werden aber erst 2004 in Kraft treten.

zurück

[Frankreich Reglements]
[Frankreich Reglements 2]

UnterWasserWelt zu Favoriten hinzufügen

RSS 2.0

RSS-Feed abonnieren

Leserbriefe

Newsletter

Online - Archiv

Neu im Magazin

 

Werbung: Aqua Active Agency

Werbung Scuba Native

Werbung Sinai Divers

Anzeige SUBEX

Werbung Travel Service Lahr

Taucheruhren und Schmuck

Werbung Stefan Wiessmeyer Taucherschmuck

Werbung taucheruhren.de

Indoor - Tauchen

Anzeige Diver`s Indoortauchzentrum

Ausrüster

Werbung Beuchat

Werbubf FWT - Lampen

Anzüge

Werbung Aquata Tauchanzüge

BARE Werbung

Werbung BELUGA Tauchanzüge

Foto / Video

Werbung EWA MARINE

Werbung sub zero Unterwassersystem für GoPro Kameras

Aktion: Taucher in Not

Aktion Taucher in Not

Werbung: Bauer PureAir

Werbung Oceanic / Hollis / Aeris

Messe f.re.e in München 22. - 26.2.2012