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Kulinarisches Divestyle - Magazin DIVE & DINE

Kameraversicherung

by Armin Rohnen 11.05

Lässt sich die Unterwasserfotoausrüstung gegen Verlust und Beschädigung versichern?

Es gehört wohl zu den Horrorvisionen eines jeden Unterwasserfotografen. Da wird für mehrere Tausend Euro Unterwasserfototechnik am Flughafen als Gepäck aufgegeben und am Zielflughafen kommt das Gepäckstück nicht mehr an. Aber nicht nur das Risiko bei der Flugbeförderung, auch die Aufbewahrung in Hotelzimmer, die Nutzung selbst und nicht zu verachten auch der „Wasserschaden“, der „Einbruch“ in den heimischen 4 Wänden können zu Schaden oder Verlust der teuren Unterwasserfotoausrüstung führen.

Wer nun meint, im einen Fall würde ja die Versicherung der Fluggesellschaft und im anderen Fall die Hausratversicherung einspringen, der irrt. Gerade diese Versicherungen haben für die Schadensabwicklung für technische Geräte maximal Beträge. Auch die im guten Glauben an die Schadensregulierung abgeschlossene Reisegepäckversicherung erstattet hier nur Minimalbeträge.

Wer versichert was? Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?
(ohne Gewähr und ohne den Anspruch auf Vollständigkeit)

1.) Die Versicherung der Fluggesellschaft

Diese trägt im Schadensfall einen bestimmten Betrag je kg des beförderten Gepäcks. Diese Regelung gilt jedoch nicht für das nichtangemeldete Übergepäck. Das gilt auch für jene Fluggesellschaften, die Übergepäck in Form von Tauchausrüstung bis max. 30 kg gebührenfrei transportieren. Hier gibt es einen erweiterten Schutz (wenn überhaupt) nur dann, wenn das Tauchgepäck im Vorfeld der Reise angemeldet wurde.

2.) Reisegepäckversicherung

Die meisten Reisegepäckversicherungen erstatten für Verlust und Schäden an elektronischen Geräten, Fotoausrüstung, etc. nur bis zu einer Höhe von EUR 500

3.) Hausratversicherung

Bei manchen Hausratversicherungen kann man gewisse bewegliche Gegenstände (z.B. Fahrräder) mit versichern. Jedoch gibt es für elektronische Geräte, Wertgegenstände, Schmuck, Fotoausrüstung etc. eine paar besondere Regelungen, so dass der mitversicherte Wert z.B. der Fotoausrüstung nur bis zu einem bestimmten Anteil an der Gesamtversicherungssumme mitversichert ist. Das kann nun dazu führen, dass man für die 10.000 EUR Fotoausrüstung eine 200.000 EUR hohe Hausratversicherung abschließen muss, nur damit die Fotoausrüstung mit versichert ist. Das Ganze dafür, dass im Schadensfall eine 100%ige Regulierung erfolgt. Schadensfälle außerhalb des Haushalts sind bei der Fotoausrüstung meist nicht im Versicherungsumfang der Hausratversicherung enthalten.

Bei der Schadensabwicklung von Reisegepäck- und Hausratversicherung muss man schon sorgfältig aufpassen. Bei beiden Versicherungsformen erfolgt nur dann eine 100%ige Schadensabwicklung, wenn der Gesamtwert der in diese Versicherung fallenden Gegenstände maximal der Versicherungssumme ist. Anderenfalls wird nur anteilig des Werteverhältnisses der Schaden reguliert.
Das ist jetzt natürlich ein wenig kompliziert, darum ein Beispiel:
Nehmen wir einmal an, Ihre Tasche mit der Tauchausrüstung im Wert von 2500 EUR geht auf der Flugreise verloren. Die Versicherung der Fluggesellschaft trägt diese Leistung nicht, weil es sich bei dem Gepäckstück um nicht angemeldetes Übergepäck handelt. Sie haben aber eine Reisegepäckversicherung in Höhe von EUR 3000 vor der Reise abgeschlossen. Für die Schadensregulierung müssen Sie nun alles angeben was sie mit auf der Reise gehabt haben. Angefangen von der Zahnbürste über die Unterhosen bis hin zur Sonnenbrille, das was an Tauchausrüstung dabei war und auch der Tauchcomputer und die Tauchlampe im Handgepäck. Das ergibt jetzt fiktiv ein Gesamtwert von EUR 6.000. Daraus errechnet die Versicherungsgesellschaft eine Versicherungsdeckungssumme von 50 %. Mit dem Ergebnis, dass sich die Schadensregulierung auf EUR 1.250 beschränken wird.

4.) Fotoapparate-Versicherung

Die Fotoapparate-Versicherung ist ein spezieller Versicherungsschutz für das Fotoequipment. Es handelt sich dabei im eine „All-Risk-Versicherung“. Das bedeutet, dass pauschal alle Risiken abgedeckt sind, solange keine andere Versicherung dafür aufkommt. Die Allgefahrendeckung der Versicherung kommt grundsätzlich für alles auf, mit Ausnahme dessen, was im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Im Wesentlichen sind das die bekannten Generalausnahmen wie z.B. Kernenergie, Kriegsereignisse, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, natürliche Abnutzung, ... Alles andere ist versichert wie z.B. fallen lassen, nicht angekommen von aufgegebenem Fluggepäck, Diebstahl, Beraubung, Beschädigung (auch undicht!), Leitungswasser, Brand, ... Auch das Risiko Hotelzimmer, Zelt und die Aufbewahrung im unbewachten Fahrzeug (teilweise sogar über Nacht) befindet sich in der Risikoabdeckung.
Der Versicherungswert kann vom Fotografen selbst gewählt werden. Dazu benötigt die Versicherung eine Aufstellung der versicherten Fotogegenstände und deren jeweiliger Wert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Er erstreckt sich auch über den eigenen Haushalt. Dadurch muss alles das was mit der Fotoapparate-Versicherung versichert ist nicht noch einmal über die Hausrat-Versicherung abgedeckt werden. Auch die o.g. Berechnung der Hausrat-Versicherung im Versicherungsfall funktioniert dann nicht mehr, weil für den Fehlbetrag eine zweite Versicherung besteht. Des weiteren kann der Versicherungsbetrag in stationäre und beweglich eingesetzte Geräte aufgeteilt werden. Wenn ein Fotograf insgesamt z.B. EUR 15.000 versichern möchte, aber nie mehr als EUR 10.000 auf Reisen dabei hat, so kann die Versicherungssumme in EUR 10.000 für die beweglichen Geräte und EUR 5.000 auf die stationären Gegenstände aufgeteilt werden. Was sich natürlich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirkt. Der Prämiensatz liegt bei ca. 1% der Versicherungssumme bei stationären und 2,5% bei beweglichen Geräten.
Angeboten werden solche Versicherungen von der AKTIVAS GmbH (www.aktivas.de, Tel. 089 904802 55) und Andreas Matthiessen Spezialversicherungen Hamburg 040 - 790 111 90. Andere Anbieter sind uns derzeit nicht bekannt.

Mitglieder der GDT (Gesellschaft deutscher Tierfotografen, www.gdtfoto.de ) und von freelens (        www.freelen,.com ) erhalten Prämienvergünstigungen und anderweitige Spezialangebote.

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