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Hinweise und Adressen zur weiteren Information
Die Technischen Regeln Druckgase (TRG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (Betriebssicherheitsverordnung) geben den Stand der
Sicherheitstechnik hinsichtlich Werkstoffen, Herstellung, Berechnung, Ausrüstung, Kennzeichnung, Prüfung und Betrieb der Druckgasbehälter sowie hinsichtlich Errichtung, Prüfung und Betrieb
der Füllanlagen für Druckgase wieder. Sie werden vom Deutschen Druckbehälterausschuss (DBA) aufgestellt und von ihm laufend dem Stand der Technik angepasst. Die TRG werden herausgegeben durch
die Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine e.V., Essen.
Für die Überwachung des Vollzugs der Technischen Regeln Druckgase sind die Gewerbeaufsichtsämter sowie die
Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung zuständig.
Beim Betreiben (Befüllen, Entnahme, Reinigen, Prüfen) von Atemluftflaschen sind die Betriebssicherheitsverordnung sowie die
Technischen Regeln Druckgase, die den Stand der Sicherheitstechnik wiedergibt, anzuwenden. Verantwortlich für die sich daraus ergebenden Pflichten sind der Betreiber (z.B. die Feuerwehr, die
Verleiher von Atemluftflaschen), der Sachverständige und der Prüfbetrieb.
Für die wiederkehrenden Prüfungen (TÜV-Prüfung) von Druckgasbehältern z.B. Atemluft- Tauchflaschen ist die
TRG 765 (Technische Regeln Druckgase) durch die Prüfbetriebe sowie die Sachverständigen anzuwenden.
TRG 765
Richtlinie für wiederkehrende Prüfungen von Druckgasbehältern durch den Sachverständigen
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