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Menschenverstand ist gefragt
Positiv auf der einen Seite, ärgerlich auf der anderen, ist die Notwendigkeit für das
Tauchen im Starnberger See eine überarbeitete Version der Allgemeinverfügung zu veröffentlichen, was nicht erforderlich gewesen wäre, hätten sich Sporttaucher und
Ausbilder kraft eigenen Menschenverstands und in Erinnerung an die Grundlagen der Ausbildungsrichtlinien an das gehalten, was seit Jahrzehnten ausgebildet wird.
Leider sind viele Taucher wie Autofahrer, kaum den Schein in der Tasche, wird auf die Tube gedrückt und was dem Ausbilder gegenüber mit großen Augen als Headline
für das zukünftig eigene Verhalten versichert wurde, verliert von Minute zu Minute an Bedeutung, hat man das Brevet – vielfach auch als Ausbilder - in der
Tasche. Allein an der Steilwand in Allmannshausen verloren in 14 Jahren 11 Taucher bei Unfällen ihr Leben, weitere 34 wurden zum Teil schwer verletzt.
Tiefengier und Selbstüberschätzung von Sporttauchern, teils mit mangelhafter Kaltwasserausrüstung auf der einen Seite, mangelnde Sensibilität von Instructoren für die
Bedürfnisse unerfahrener Tauchschüler auf der anderen Seite, führte in die Katastrophe, was zum Teil sogar gerichtlich bewiesen wurde.
In der Regel machen es
sich Verwaltungen leicht, sich ein mehr oder weniger lästiges Übel vom Hals zu schaffen, sitzt man am längeren Hebel, ist schnell ein Verbot ausgesprochen, gegen das
man in Jahrzehnte langen Verwaltungsgerichtsverfahren anzugehen versuchen kann, mit offenen Erfolgsaussichten.
Erfreulich also, dass am Starnberger See in
Abstimmung mit den Verwaltungsbehörden, der staatlichen Schlösser- und Seenverwaltung, der Polizei, der Interessengemeinschaft Tauchen in Bayern und dem Bayerischen
Landestauchsportverband ein Konsens gefunden werden konnte, der die bereits geltende Allgemeinverfügung, die die Ausübung des Tauchsports regelt, narrensicher
formuliert. Verstöße können mit bis zu € 50.000,- geahndet werden.
Nötig gewesen wäre se nicht, denn an sich sind die nun zur Allgemeinverfügung
hinzugefügten Formulierungen jedem angemessen verantwortlichen Sporttaucher geläufig, jede Handlungsweise abseits der Grundlagen stufen wir als fahrlässig oder grob
fahrlässig ein.
Etwas schwammig mag die eine oder andere Formulierung wirken, direkt möchten wir hier sagen, dass es wohl keine Frage sein kann, ob man einen
Tauchcomputer mit sich trägt. Im Dunst einer Stickstoffsättigung mit einem Analoginstrument nach Art einer chinesischen Rechenmaschine verschiedene Daten zu
interpolieren sehen wir nicht mehr als „state of the art“.
Seien wir also dankbar, dass hier eine gemeinsame Verhandlungsebene gefunden worden ist, die
vernünftige Grundlagen für das Tauchen im Starnberger See nochmals deutlich fordert
Lesen Sie hier die Pressemeldung der
Interessengemeinschaft Tauchen in Bayern
Lesen Sie hier die Änderungen zur Allgemeinverfügung
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